Kontroll­fahrten
Wartungs- und Kontrollfahrten nach ZTV-SA

Überwachung der Baustellen­sicherung

Als Betreiber einer Baustelle sind Sie verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der Baustellenabsicherung bzw. Verkehrsführung sicherzustellen und zu protokollieren. Alle länger andauernden Verkehrssicherungen müssen regelmäßig überwacht werden.  Für eine sichere Verkehrsführung sind Kontrollen und Wartungen gemäß ZTV-SA unerlässlich und zwingend vorgeschrieben. Wir übernehmen das für Sie.

Wir überwachen Ihre Baustellen

Wenn Sie eine Verkehrssicherung einrichten müssen, kümmern wir uns gern auch um die Planung und Ausführung dieser Maßnahme.

Zuverlässige Überwachung

Ihre Baustellen müssen in der Regel mindestens zweimal täglich an Arbeitstagen und einmal täglich an arbeitsfreien Tagen kontrolliert werden. Eine zusätzliche Kontrolle ist unverzüglich nach Unwettern nötig. Für einzelne Baustellen können nach Größe und Lage in der verkehrsrechtlichen Anordnung auch abweichende Regelungen vorgeschrieben sein.

Kontrollen sind vor Arbeitsbeginn auf der Baustelle und nach Einbruch der Dämmerung durchzuführen, um insbesondere auch die korrekte Funktionalität installierter Warnleuchten zu sichern.