Halteverbotszonen
Amtliches Halteverbot für Umzüge & Co.
Einrichtung von Halteverbotszonen
Wenn Sie einen Umzug oder eine Veranstaltung planen, kann ein offizielles Halteverbot hilfreich sein. Auch Lieferanten oder Handwerker sind dankbar, wenn sie ihr Fahrzeug bei längeren Aufenthalten sorglos parken können. Das funktioniert problemlos mit einer amtlich genehmigten Halteverbotszone. Wir übernehmen das für Sie.
Wir kümmern uns um Ihr Halteverbot
- Mit einem Halteverbot ermöglichen Sie Lieferanten, Handwerkern oder Helfern das parken direkt vor dem Haus
- Vorteil mit Halteverbot: kurze Tragewege und kein Zeitverlust bei der Parkplatzsuche
- Wichtig zu wissen: selbst "gebaute" Halteverbote, zum Beispiel mit Stühlen, Möbeln, Kisten oder auch Flatterband sind verboten und können ein Bußgeld nach sich ziehen
- Ein Halteverbot muss bei Ihnen vor Ort bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden
- Wir übernehmen das behördliche Antragsverfahren
- Nach Genehmigung kümmern wir uns um die fristgemäße Aufstellung und ordnungsgemäße Beschriftung aller benötigten Schilder
- Selbstverständlich wird Ihr Halteverbot auch fristgerecht wieder von uns entfernt
- Sie brauchen sich um nichts kümmern
Fristeinhaltung ist wichtig
DIe Beantragung einer Halteverbotszone und auch die Aufstellung unterliegt strengen Fristen. In der Regal muss der Antrag mindestens 14 Tage vor dem benötigten Termin eingereicht sein. Die Beschilderung muss dann 72 Stunden vor Inkrafttreten des Halteverbots aufgestellt werden. Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum. Wir sind gern für Sie da.